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Andreas Schwarz berichtet von Verbesserungen beim BAföG

Veröffentlicht am 30.07.2019 in MdB und MdL

"Ein BAföG, von dem man wohnen, leben und lernen kann"

Am 1. August 2019 tritt die 26. BAföG-Novelle in Kraft. Ab dem Wintersemester 2019/20 verbessern sich die Leistungen des BAföG deutlich und mehr Geförderte können profitieren. „Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr junge Menschen Anträge stellen können und wieder mehr Menschen BAföG erhalten“, erklärt der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz. 

„Das ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen, den wir in der Koalition durchsetzen konnten. Egal, ob Ausbildung oder Studium: Jungen Menschen müssen alle Wege offen stehen“, ergänzt der SPD-Abgeordnete.

In den letzten Jahren sind immer weniger Schülerinnen, Schüler und Studierende durch das BAföG gefördert worden. Andreas Schwarz dazu: „Steigende Einkommen der Eltern haben dazu geführt, dass junge Menschen keinen Förderanspruch mehr hatten. Obwohl natürlich gleichzeitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden, die junge Menschen davon abgehalten haben, BAföG zu beantragen. Zudem sind die Wohnkosten gerade in Hochschulstädten dramatisch gestiegen. Und immer mehr Studierende erziehen Kinder. Deswegen haben wir das BAföG umfassend verbessert.“ 

Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wird um 30 % angehoben: von derzeit 250 auf 325 Euro. Auch der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig die seit der letzten Anpassung gestiegenen Kosten. 
Außerdem können BAföG-Empfangende, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, sich über bessere Leistungen freuen. 

Um Verschuldensängsten entgegenzuwirken, gibt es nun einen Schuldenschnitt nach 20 Jahren, wenn der Kreditanteil nicht zurückgezahlt werden konnte. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.
Die Einkommensfreibeträge steigen in drei Stufen. Der Freibetrag für das eigene Vermögen von Auszubildenden steigt ebenfalls. 

Andreas Schwarz empfiehlt daher: „Das BAföG ist wieder eine echte Alternative zum Nebenjob und ermöglicht es den Geförderten, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Ich möchte es den Schülerinnen, Schülern und Studierenden deshalb ans Herz legen, einen BAföG-Antrag zu stellen.“

 

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